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Unsere Hunde benötigen Auslauf und Beschäftigung. Deshalb freuen wir uns stets über tierliebe Menschen, die in ihrer Freizeit unseren Hunden Abwechslung vom Tierheimalltag bieten. Daß es dabei einige Regeln gibt, die zu beachten sind, versteht sich wohl von selbst.
Als Ausführer übertragen wir Ihnen Verantwortung für ein Tier, dessen Vorgeschichte auch uns häufig unbekannt ist. Wir als Eigentümer der Hunde, aber auch Sie als Ausführer haften für Schäden, die die Hunde verursachen können. Wir legen deshalb Wert darauf, daß unsere Ausführer ein gewisses Maß an Sachkunde haben, bevor sie mit unseren Hunden unterwegs sein dürfen.
Die alte Gassigeh-Ordnung verliert deshalb ihre Gültigkeit.
Ab dem 08.03.2010 gilt die unten stehende Neufassung.
Seminar 1: 20. + 21.02.2010
Seminar 2: 06. + 07.03.2010
Seminar 3: 26. + 27.06.2010 - - - AKTUELL - - -
Weitere Seminare werden bei Bedarf angeboten, bitte wenden Sie sich an uns.
Fassung vom 23.02.2010
Generelle Voraussetzungen
Berechtigt zum Ausführen von Hunden des Tierheims Vielauer Wald sind ausschließlich Mitglieder des Tierschutzvereins Zwickau u.U. e.V., die erfolgreich ein Sachkundeseminar, welches der Verein anbietet, absolviert haben. Anderweitig erworbene Sachkundeprüfungen können in Einzelfallprüfung anerkannt werden. Berechtigte Personen erhalten einen nicht übertragbaren Ausführer-Ausweis, der Eigentum des Tierschutzvereins Zwickau ist und bleibt.
Die Hunde dürfen ausschließlich durch die sachkundige Person geführt und nicht an andere, begleitende Personen übergeben werden.
Altersvoraussetzungen
Das Ausführen der Hunde ist mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Der Ausführer muß körperlich und geistig geeignet sein, einen Hund zu führen. Über die Eignung entscheidet die Tierheimleitung, bei Abwesenheit die Stellvertretung.
Leinenpflicht, sonstige Sicherheitsmaßnahmen
Alle Hunde sind beim Gassigehen grundsätzlich an der Leine zu halten. Ein Ableinen ist grundsätzlich nicht gestattet. Sollte in Ausnahmefällen ein Hund nur mit Maulkorb herausgegeben werden, ist ein Abnehmen des Maulkorbes nicht gestattet. Die Weitergabe des Hundes an einen anderen Ausführer ist ebenfalls generell nicht gestattet.
Fütterung
Die Hunde werden im Tierheim ausreichend gefüttert. Da naturgemäß die psychische Belastung für Hunde unter Tierheimbedingungen sehr viel größer ist als bei privat gehaltenen Tieren, können Hunde abmagern. Für das Füttern der Hunde ist das Tierheimpersonal zuständig! Zusätzlich reagieren Tierheimhunde auf den Stress sehr häufig mit Durchfällen. Eine zusätzliche Fütterung kann jeder Behandlung entgegenwirken und schadet damit den Hunden!
Das Füttern der Hunde ist deshalb nicht gestattet. Ausnahmen hierfür werden in Einzelfällen abhängig vom Hund nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit der Tierheimleitung gestattet und auch dann nur mit kleinen, verträglichen Leckerli als Belohnung für ausgeführte Befehle. Keinesfalls darf eine substantielle Fütterung erfolgen.
Verbringung
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Tierheimleitung ist es nicht gestattet, Hunde außerhalb der unmittelbaren Umgebung des Tierheims zu verbringen (z.B. mit dem Auto).
Überwachung der Gesundheit
Unregelmäßigkeiten wie Durchfall, Verstopfung, Schwierigkeiten beim Kotabsetzen, dunkler Urin und abnormes Verhalten wie Husten, schweres Atmen, häufiges Kopfschütteln, Hinken oder Apathie sind unverzüglich dem den Hund am Tierheim entgegennehmenden Tierpfleger mitzuteilen.
Haftung, Versicherungen
Die Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht wird über die Betriebshaftpflichtversicherung des Tierschutzvereins Zwickau abgedeckt. Im Schadensfall kann jedoch im Falle eines Mitverschuldens, z.B. durch Ableinen eines Hundes, die Versicherungsleistung gegenüber Dritten geschmälert werden oder ganz entfallen. In diesem Fall haftet der Gassi-Geher für den entstandenen Schaden und wird vom Tierschutzverein Zwickau bzw. der Haftpflichtversicherung in Regress genommen.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Bei Nichtbeachtung obiger Vorgaben kann die Erlaubnis zum Ausführen von Hunden des Tierheims Vielauer Wald entzogen werden. Der Ausführer ist in diesem Fall verpflichtet, den Ausführer-Ausweis unverzüglich an den Tierschutzverein Zwickau zurückzugeben.
Wir versuchen natürlich, unsere Hunde möglichst gut einzuschätzen und geben verhaltensauffällige Hunde nur an erfahrene Ausführer heraus. Sie selbst können durch verantwortungsvolles, vorausschauendes Handeln die meisten Situationen vermeiden. Dennoch kann es natürlich einmal dazu kommen, daß sich zwei Hunde beißen oder auch ein anderer Mensch oder Sie selbst gebissen werden. Dabei gilt:
Schäden, die anderen Personen oder Hunden zugefügt werden oder auch Sachschäden Dritter werden von der Betriebshaftpflichtversicherung des Vereins übernommen. Allerdings können Sie bei Mitverschulden, z.B. weil Sie den Hund unerlaubt ableinen, in Regress genommen werden.
Unsere Ausführer werden von uns über eine freiwillige Versicherung der Verwaltungsberufsgenossenschaft unfallversichert. Diese umfasst notwendige ärztliche Behandlungen und erstreckt sich im Extremfall bis hin zu den Kosten für Reha-Maßnahmen oder Rentenansprüchen.
Dennoch empfehlen wir zusätzlich den Abschluß einer privaten Unfallversicherung, die dann zusätzliche Leistungen erbringen kann.
Sachschaden (z. B. zerrissene Kleidung) kann jedoch nicht ersetzt werden und Sie haben auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Dies alles sollte Sie jedoch nicht davor abschrecken, Ausführer zu werden! Doch natürlich ist es unsere Pflicht, Sie zu informieren.